c) Dass mit dem von der Gemeinde bewilligten Projekt Vorschriften zum Grundwasserschutz verletzt würden, legt der Beschwerdeführer nicht dar und ist auch nicht ersichtlich. Gemäss der Grundwasserkarte des Geoportals liegt der Grundwasserpegel auf der Halbinsel Herreney bei 559-560 m.ü.M. Die Projektverfasserin erklärte im Baubewilligungsverfahren mit dem Formular "Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen"11, gemäss einem Bericht der Hollinger AG vom 2. Oktober 9 Anhang 4 Ziff. 111 Abs. 1 Gewässerschutzverordnung des Bundesrates vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201) 10 www.be.ch/geoportal