b) Der Beschwerdeführer macht geltend, dass Gewässer- und Grundwasserschutzbestimmungen verletzt würden, wenn das Projekt so geändert würde, dass die Erdgeschosse der Gebäude auf einer niedrigeren Kote als den vorgesehenen 563,00 m.ü.M. zu liegen kämen. Wie bereits erwähnt, liegt keine entsprechende Projektänderung vor und die Frage ist nicht zu prüfen.