a) Der Beschwerdeführer weist darauf hin, dass das Bauvorhaben im Gewässerschutzbereich Au liegt. Der Gewässerschutzbereich Au umfasst die nutzbaren unterirdischen Gewässer sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete.9 Gemäss der Gewässerschutzkarte des Geoportals10 befinden sich grosse Teile des Gemeindegebiets von Interlaken und auch die Bauparzellen im Gewässerschutzbereich Au. Im Gewässerschutzbereich Au dürfen gemäss Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen.