c) Gemäss dem Projektplan "Grundrisse, Schnitt, Fassaden" im Mst. 1:1008 soll bei den drei geplanten Gebäuden das Erdgeschoss auf 563,00 m.ü.M. zu liegen kommen und das neue Terrain auf 562,93 m.ü.M. Dass die Erdgeschosse um 0,90 m über der minimalen Höhenkote liegen sollen, ist nach den Überbauungsvorschriften zulässig. Das für die Messung der Gebäudehöhe massgebende Terrain bleibt davon unbeeinflusst; die Gebäude dürfen eine Höhenkote von 572,10 m.ü.M. nicht überragen. Dies ist auch nicht der Fall. Der Projektplan zeigt auf, dass die Gebäude ab oberkant Erdgeschoss eine Höhe von 8,85 m aufweisen, also bis auf eine Höhe von (563,00 + 8,85 =) 571,85 m.ü.M. reichen.