c) Der angefochtene Entscheid wurde am 26. Februar 2019 versandt und vom Beschwerdeführer am 1. März 2019 am Postschalter abgeholt.6 Mit der Beschwerdeeinreichung am 28. März 2019 wurde die Beschwerdefrist gemäss Art. 40 Abs. 1 BauG eingehalten. Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2. Gebäudehöhe