- Ziffer 3.1.2 b: "Bei der Umgebungsgestaltung sind die beiden Stützmauern auf der Nordwestseite des Stöcklis oberhalb und unterhalb des Swimmingpools durch eine natürliche Böschung zu ersetzen. Für den Swimmingpool kann keine Ausnahmebewilligung erteilt werden; er ist ersatzlos zu entfernen." - Ziffer 3.1.2 e: "Die Verlängerung der Dachfläche auf der Ostseite, mit welcher der Sitzplatz überdacht wurde, ist rückgängig zu machen. Somit sind auch die nachträglich seitlich eingebauten Glaswände zu entfernen.