anfallen. Insgesamt erweist sich die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auch bezüglich dieser rechtswidrigen Bauvorhaben als verhältnismässig. 8. Ergebnis, Beweismittel und Kosten a) Zusammenfassend ist die Beschwerde einzig bezüglich zwei Gegenständen gutzuheissen: So konnten die kleine Stützmauer auf der Südostseite des Stöcklis (Stützmauer C) sowie der Grillofen im Bereich des Sitzplatzes nordöstlich des Stöcklis ohne Baubewilligung erstellt werden, weshalb sie von der Wiederherstellungsanordnung auszunehmen sind. Alle weiteren Gegenstände betreffend ist der angefochtene Entscheid jedoch in Abweisung der Beschwerde zu bestätigen.