Mit der vom Beschwerdeführer am 10. April 2007 eingereichten Projektänderung, welche von der Gemeinde nie abschliessend behandelt wurde, ersuchte dieser – soweit hier interessierend – um Bewilligung einer Vergrösserung des gedeckten Sitzplatzes (vgl. E. 5e). Darunter lässt sich einzig die Verlängerung des Daches subsumieren. Die Einhausung bzw. Verglasung des Sitzplatzes dagegen hat nichts mit einer Vergrösserung zu tun und war damit nicht Teil des eingereichten Projektänderungsgesuchs.