e) Die ohne Bewilligung vorgenommenen Bauvorhaben (Verlängerung des Daches, Einhausung bzw. Verglasung des Sitzplatzes) sind damit auch materiell rechtswidrig. Bezüglich dieser Bauvorhaben bringt der Beschwerdeführer ebenfalls vor, dass die Baukontrolleurin anlässlich der Besprechung vom 4. April 2007 die Bewilligung einer Projektänderung zugesichert habe. Dieser Einwand ist mit Verweis auf die diesbezüglichen Ausführungen zum Bauvorhaben "Vollständiges Einmachen der Holzlagers und Einbau Pizzaofen" (E. 5e) abzuweisen.