b) Nach Ansicht des Beschwerdeführers waren die Vergrösserung des Sitzplatzes und das Erstellen eines Kamins für den Grillofen ebenfalls Teil der Besprechung mit der Baukontrolleurin der Gemeinde gewesen, für welche jeweils Zusicherungen ausgesprochen worden seien. Diese Vorhaben seien sodann auch Teil des Gesuchs um Projektänderung vom 10. April 2007 gewesen und von der Gemeinde nicht behandelt worden. Es sei daher die nachträgliche Baubewilligung zu erteilen. Im Falle der Verneinung sei aus Gründen der Verhältnismässigkeit auf die Wiederherstellung zu verzichten.