a) Die Gemeinde bewilligte diese Vorhaben mit dem angefochtenen Entscheid ebenfalls nicht und verfügte folgende Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Ziff. 3.1.2.e): "Die Verlängerung der Dachfläche auf der Ostseite, mit welcher der Sitzplatz überdacht wurde, ist rückgängig zu machen. Somit sind auch die nachträglich seitlich eingebauten Glaswände und der eingebaute Grillofen zu entfernen."