Um eine Bewilligung für die hier interessierenden Bauvorhaben (vollständiges Einmachen durch den Einbau von Türen und Fenstern im Erdgeschoss und Einbau des Pizzaofens) ersuchte er damit nicht. Mit den zusätzlichen Fenstern waren vielmehr die im erwähnten Plan handschriftlich eingezeichneten, nie realisierten Fenster auf Höhe des Obergeschosses gemeint. Bereits aus diesem Grund lässt sich hier aus dem nicht behandelten Projektänderungsgesuch nichts zugunsten des Beschwerdeführers ableiten. Selbst als Laie hätte der Beschwerdeführer zudem wissen müssen, dass nur eine förmliche Baubewilligung zum Bauen berechtigt, nicht bereits ein eingereichtes Baugesuch.