Was die hier interessierenden Änderungen beim Holzlager betrifft (vollständiges Einmachen durch den Einbau von Türen und Fenstern im Erdgeschoss und Einbau des Pizzaofens), so sind diese im erwähnten Plan weder handschriftlich eingezeichnet worden noch wurden sie im dazugehörigen handschriftliche Text erwähnt. Bezüglich dieser Bauvorhaben lassen sich daher aus diesem Plan keine Indizien ableiten, welche die Argumentation des Beschwerdeführers stützen würden. Wer aus einer beweisbedürftigen Tatsache etwas für seinen Rechtsstandpunkt ableiten will, trägt die Beweislast und damit auch die Folgen der Beweislosigkeit.48