e) Damit steht die formelle und materielle Rechtswidrigkeit dieser Bauvorhaben fest. Im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sind die Vorbringen des Beschwerdeführers zum Vertrauensschutz zu prüfen. So bringt er vor, die Baukontrolleurin habe anlässlich der Begehung im Frühling 2007 die Bewilligung einer Projektänderung in Aussicht gestellt. Sie habe alle noch zu bewilligenden Fenster selber im Bauplan eingezeichnet. Aufgrund dieser mündlichen Anweisungen und Zusicherungen sei für ihn klar gewesen, dass das Vorhaben rechtskonform und das Bewilligungsverfahren daher nur noch eine formelle Notwendigkeit sein werde.