zurückzubauen, stellt dieser doch ein Teil der Innenausstattung dieser unbewilligten Erweiterung des Wohnraums dar. Er ist auch für sich betrachtet im gedeckten Holzlager unter keinem Titel bewilligungsfähig, zumal der Beschwerdeführer über eine vollständig eingerichtete Küche verfügt und der Pizzaofen daher für die Wohnnutzung nicht unentbehrlich ist.