c) Mit Baubewilligung vom 28. Juni 2006 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung für einen Anbau eines Holzlagers und eines Sitzplatzes auf der Nordseite des Stöcklis. Damit wurde unbestrittenermassen bloss ein offenes Holzlager mit einer Öffnung nordwestseitig von 1.12 m Breite und einer kleinen Öffnung nordostseitig bewilligt. Die Flügeltüre auf der Nordwestseite, die Fenster nordostseitig und der Pizzaofen43 waren – wie die Decke (Boden im Dachgeschoss, vgl. E. 4) – nicht Teil dieser Baubewilligung.44