b) Der Beschwerdeführer rügt, während der Begehung im Frühling 2007 habe die Baukontrolleurin der Gemeinde für dieses Vorhaben klar in Aussicht gestellt, dass er einfach eine Projektänderung beantragen solle und diese bewilligt werden könne. Sie habe alle noch zu bewilligenden Fenster selber im Bauplan eingezeichnet. Aufgrund dieser mündlichen Anweisungen und Zusicherungen sei für ihn klar gewesen, dass das Vorhaben rechtskonform und das Bewilligungsverfahren daher nur noch eine formelle Notwendigkeit sein werde. Er habe daraufhin mit Schreiben vom 10. April 2007 eine Projektänderung beantragt, welche aber nie behandelt worden sei. Aufgrund der klaren Zusicherung der