a) Im Zusammenhang mit diesen Bauvorhaben verfügte die Gemeinde im angefochtenen Entscheid neben dem Bauabschlag folgende Wiederherstellungsanordnung (Ziff. 3.1.2.d): "Das vollständige Einmachen des Holzlagers mit Einbau von Türen und Fenster in die Seitenwände und Installation eines Pizzaofens sind rückgängig zu machen." Gemäss den Ausführungen des Beschwerdeführers sind die Fenster und Türen etwa im Jahr 2011/2012 eingebaut worden, der Einbau des Pizzaofens erfolgte 2015/2016.42