f) Das Bauvorhaben "Einbau Ankleide mit Fenster und Boden im Dachgeschoss über Holzlager" ist damit formell und materiell rechtswidrig. Zu der von der Vorinstanz angeordneten Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Rückbau des Bodens im Dachgeschoss oberhalb des Holzlagers und damit auch der Ankleide mit Fenster und Dachflächenfenster) bringt der Beschwerdeführer keine Rügen vor. Die Wiederherstellung ist nicht zu beanstanden. Dabei kann grundsätzlich auf die Ausführungen in E. 3f verwiesen werden: