Zonenkonformer Wohnraum kann und konnte auch schon damals damit nur für landwirtschaftliche Gewerbe bewilligt werden. Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers in der Eingabe vom 9. September 2019 führte er weder im Zeitpunkt der Erstellung der Ankleide im Jahr 2007 noch im Zeitpunkt des Innenausbaus im Jahr 2009 ein landwirtschaftliches Gewerbe (vgl. Fachbericht LANAT vom 19. November 2019). Eine Zonenkonformität nach Art. 16a RPG fällt ausser Betracht.