c) Mit Baubewilligung vom 28. Juni 2006 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung für einen Anbau eines Holzlagers und eines Sitzplatzes auf der Nordseite des Stöcklis unter dem Titel der Zonenkonformität. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers wurde damals oberhalb des Holzlagers im Bereich der heutigen Ankleide kein Boden bewilligt. Im massgebenden, damals bewilligten Plan35 ist dieser Bereich im Grundrissplan des Obergeschosses vielmehr ausdrücklich als "Luftraum / kalt" bezeichnet. Weder der Boden noch die ausgebaute Ankleide mit Fenster und Dachflächenfenster war damit Teil der Baubewilligung vom 28. Juni