Die Zimmer seien sodann nicht beheizt und hätten bloss ein kleines Fenster zur Belichtung. Der Estrich könne daher nicht als Geschoss zählen. Diese Zimmer könnten daher bewilligt werden, weil sie nicht an die Grenze betreffend BGF unter dem Titel des zeitgemässen Wohnens gebunden seien. Selbst wenn dies nicht der Fall sei, könne das Vorhaben trotz Überschreiten des Grenzwerts von 100 m2 unter den Begriff des