Wer bauen und nutzen will, muss sich um die Zulässigkeit seines Tuns kümmern.27 Selbst als Laie hätte der Beschwerdeführer bei zumutbarer Aufmerksamkeit und Sorgfalt wissen müssen, dass ein Pool mit diesen Dimensionen sowie diese massiven Stützmauern in der Landwirtschaftszone baubewilligungspflichtig sind und er daher nicht einfach so zur Bauausführung berechtigt ist. Seine privaten Interessen an diesen Vorhaben bzw. die ihm durch die Wiederherstellung erwachsenden Nachteile können daher nur in verringertem Mass berücksichtigt werden.28