c) Die Stützmauer A wurde 1996 im Zusammenhang mit dem Bau des Stöcklis erstellt. Nach Ansicht des Beschwerdeführers war diese Teil der Baubewilligung vom 4. September 1996 für den Neubau des Stöcklis. Im damals bewilligten Projektplan16 ist diese Stützmauer jedoch weder in den Grundrissplänen noch in den Fassadenansichten eingezeichnet. Die in der Fassadenansicht Süd-Ost bezeichnete Stützmauer (auch in der Fassadenansicht Nord-West erkennbar) betrifft eine auch in den Grundrissplänen eingetragene Stützmauer in Verlängerung der Nordwestfassade im südwestlichen Eckbereich des Hauses, welche offenbar nicht realisiert wurde.