Dem Vorhaben würden sodann keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Es gebe zudem zahlreiche Beispiele in der Gemeinde, bei welchen ebenfalls in der Landwirtschaftszone Stützmauern und Swimmingpools erstellt worden seien. Mit Eingabe vom 2. Mai 2019 gab die Gemeinde zu bekennen, dass ihre Baukontrolleurin anlässlich der Besprechung im Frühling 2007 den Sitzplatz und die kleine Stützmauer (Stützmauer C) gestützt auf das damalige Recht als baubewilligungsfrei einstufte. Auch den Pool habe sei als bewilligungsfrei beurteilt, da es sich um ein mobiles Becken von weniger als 1.2 m Randhöhe gehandelt habe und die Wasseraufbereitung damals ohne Chemikalien erfolgt sei.15