Mit Eingaben vom 12. November 2019 und 13. November 2019 beantworteten die Gemeinde und der Beschwerdeführer verschiedene Fragen des Rechtsamts. Anschliessend erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. 7. Auf die Rechtsschriften, den Fachbericht des LANAT sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen