3.1.2 lit. f betreffend das Bauernhaus auf der Parzelle E.________ auf eine Wiederherstellung zu verzichten." 5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 29. April 2019 beantragt das AGR die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 2. Mai 2019 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.