2. Am 20. April 2017 stellte die Gemeinde anlässlich einer Begehung fest, dass der Beschwerdeführer auf seinen Parzellen Unterlangenegg Grundbuchblatt Nrn. F.________ und E.________ diverse baubewilligungspflichtige Bauarbeiten ohne Baubewilligung vorgenommen hat. Mit Schreiben vom 29. August 2017 informierte die Gemeinde den Beschwerdeführer, welche nicht bewilligungsfähigen Arbeiten bis 31. Dezember 2017 rückgängig zu machen sind und für welche Arbeiten bis 30. September 2017 ein nachträgliches Baugesuch einzureichen ist.