Mit Baubewilligung vom 28. Juni 2006 erteilte die Gemeinde sodann die Baubewilligung für einen Anbau eines Holzlagers und eines Sitzplatzes auf der Nordseite des Stöcklis unter dem Titel der Zonenkonformität, gestützt auf die Verfügung des AGR vom 17. Mai 2006. Am 10. Juli 2013 schliesslich erhielt der Beschwerdeführer die Baubewilligung für den Einbau einer Generationenwohnung in das bestehende Bauernhaus, den Abbruch und Wiederaufbau des Ober- und Dachgeschosses und eine neue Unterkellerung auf der Parzelle Unterlangenegg Grundbuchblatt Nr. E.________, nachdem das AGR diesem Vorhaben mit Verfügung vom 27. Juni 2013 eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1 erteilte.