1. Mit Entscheid vom 4. September 1996 bewilligte die Gemeinde den Neubau eines Stöcklis auf der damaligen Parzelle Unterlangenegg Grundbuchblatt Nr. E.________ (heute Parzelle Unterlangenegg Grundbuchblatt Nr. F.________) in der Landwirtschafszone, nachdem das Regierungsstatthalteramt dieses Vorhaben mit Verfügung vom 2. Juli 1996 als zonenkonform beurteilte. Mit Baubewilligung vom 28. Juni 2006 erteilte die Gemeinde sodann die Baubewilligung für einen Anbau eines Holzlagers und eines Sitzplatzes auf der Nordseite des Stöcklis unter dem Titel der Zonenkonformität, gestützt auf die Verfügung des AGR vom 17. Mai