ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2020/17U vom 28.5.2021) RA Nr. 110/2019/55 Bern, 12. Dezember 2019 in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________ Beschwerdeführer vertreten durch Herrn Rechtsanwalt B.________ und Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Unterlangenegg, Kreuzweg 118 F, 3614 Unterlangenegg Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern