BVE leitet (Art. 7 Abs. 1 Bst. b OrV BVE1), holte bei der Gemeinde Niederbipp den angefochtenen Bauentscheid und die fragliche Zustellinformation ein. Mit Schreiben vom 13. März 2019 wies es die Beschwerdeführerin darauf hin, dass Antrag und Begründung innert der Rechtsmittelfrist eingereicht werden müssten. Dem Gesuch um Fristverlängerung könne deshalb nicht entsprochen werden.