d) Unter Anbauten sind Bauten zu verstehen, die sich an eine Fassade des Hauptgebäudes anlehnen, von diesem aber durch eine Innenwand getrennt sind. Der Anbau darf nicht zum Bestandteil des Hauptgebäudes werden. Er muss deutlich als solcher erkennbar sein und ohne konstruktive Veränderung des Hauptgebäudes von diesem getrennt werden können. Unbewohnt sind Gebäude bzw. Räumlichkeiten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind und die nicht zur Verrichtung von Arbeitsprozessen dienen, sei dies durch Menschen oder Maschinen.12