Im Unterschied zum ursprünglichen Projekt sieht die Beschwerdegegnerin für den südwestlichen Kellerzugang im Untergeschoss neu eine Eingangstür an der Hausfassade vor. Zudem hat sie die Aufschüttung entlang der Südwestseite vergrössert, wodurch die sichtbare Fläche der dortigen Terrasse kleiner geworden ist. Damit einhergehend veränderten sich auch die Masse des darüberlegenden Balkons im Erdgeschoss.