a) Das AGR kam im Fachbericht vom 11. Juni 2019 zum Schluss, das Projekt halte die baupolizeilichen Masse in mehrerer Hinsicht nicht ein. Die Beschwerdegegnerin reichte daraufhin mit Eingabe vom 18. Juli 2019 neue Pläne und Berechnungen mit rev. Datum vom 4. Juni 2019 ein. Im Anschluss reichte die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 20. August 2019 erneut angepasste Pläne und Berechnungen mit rev. Datum vom 9. August 2019 ein. Im Unterschied zum ursprünglichen Projekt sieht die Beschwerdegegnerin für den südwestlichen Kellerzugang im Untergeschoss neu eine Eingangstür an der Hausfassade vor.