Zusammen mit den Schlussbemerkungen vom 18. Juli 2019 reichte die Beschwerdegegnerin angepasste Pläne und Berechnungen ein. Das Rechtsamt wies mit Verfügung vom 30. Juli 2019 darauf hin, dass die neu eingereichten Berechnungen nach einer ersten provisorischen und summarischen Einschätzung teilweise nicht korrekt seien. Zugleich gab es Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zum Einreichen von angepassten Plänen und Unterlagen. Die Beschwerdegegnerin reichte daraufhin mit Eingabe vom 20. August 2019 neue Pläne und Berechnungen ein. Anschliessend gab das Rechtsamt den Beteiligten erneut Gelegenheit zum Einreichen von Schlussbemerkungen.