3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Leissigen beantragt die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Die Beschwerdegegnerin verlangt ebenfalls, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Das Rechtsamt holte daraufhin beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) einen baupolizeilichen Fachbericht ein, stellte diesen zu und gab den Beteiligten Gelegenheit zum Einreichen von Schlussbemerkungen. Zusammen mit den Schlussbemerkungen vom 18. Juli 2019 reichte die Beschwerdegegnerin angepasste Pläne und Berechnungen ein.