2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 15. März 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Baubewilligung vom 21. Februar 2019. Zur Begründung machen sie geltend, die Gebäudehöhe und der Grenzabstand würden nicht eingehalten. Ausserdem würde das zulässige Mass der Ausnutzung überschritten.