1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 29. Juni 2018 bei der Gemeinde Leissigen ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung auf Parzelle Leissigen Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle befindet sich in der Wohn- RA Nr. 110/2019/51 2 und Gewerbezone sowie der Gewässerschutzzone A. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 21. Februar 2019 erteilte die Gemeinde Leissigen dem Vorhaben die Baubewilligung.