2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von Fr. 800.-- zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gemeinde Burgdorf hat dem Beschwerdeführer Parteikostenersatz in der Höhe von Fr. 439.60 (inkl. Mehrwertsteuer) zu bezahlen. IV. Eröffnung - B.________, eingeschrieben - C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Burgdorf, Baudirektion, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor