Ziffer 1 Lemma 2 der Verfügung der Gemeinde Burgdorf vom 13. Februar 2019 wird von Amtes wegen wie folgt präzisiert: "Soweit mit dem Baugesuch 2019-B0008 die Nutzung der Wohneinheit im UG der Liegenschaft am D.________ 9 in Burgdorf als selbständige Wohneinheit beantragt wird, wird darauf nicht eingetreten. Die zurzeit selbständig vermietete Wohneinheit im UG der Liegenschaft am D.________ 9 in Burgdorf darf nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten seit Rechtskraft des vorliegenden Entscheids nicht als selbständige Wohneinheit genutzt werden." Ziffer 1 Lemma 4 wird zudem von Amtes wegen wie folgt präzisiert: