"Soweit mit dem Baugesuch 2019-B0008 die Nutzung der Wohneinheit im UG der Liegenschaft am D.________ 9 in Burgdorf als selbständige Wohneinheit beantragt wird, wird darauf nicht eingetreten." Ziffer 1 Lemma 4, wird zudem wie folgt präzisiert: "Das Baugesuch Nr. 2019-B0008 wird insoweit abgeschrieben, als es den bewilligungsfreien Einbau der Dusche betrifft." 5. Benützungsverbot a) Die Gemeinde verfügte im angefochtenen Entscheid, die Mieterschaft der zugehörigen Wohnung müsse durch die Eigentümerschaft des Gebäudes darüber orientiert werden, dass niemand in dem separaten Zimmer mit WC/Dusche wohnen dürfe. Damit spricht sie sinngemäss ein Benützungsverbot aus.