Beschwerdeführer auch ausdrücklich die Erteilung einer Ausnahme von Art. 66 Abs. 2 BauV.11 Damit umfasst das nachträgliche Baugesuch nicht nur den (bewilligungsfreien) Einbau der Nasszelle, sondern auch die selbständige Nutzung des Zimmers im UG als Wohneinheit.