Die Nutzung als selbständige Wohneinheit ist deshalb ohne entsprechende (Ausnahme-)Bewilligung rechtswidrig. Der Beschwerdeführer stellte – wie er in der Beschwerde selber ausführt – das nachträgliche Baugesuch unter dem Druck des drohenden Wiederherstellungsverfahrens. Im Beschwerdeverfahren beantragt der 9 Pag. 20 und 28 Vorakten Gemeinde baupolizeiliche Massnahmen 10 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 3 N. 2a mit Hinweisen RA Nr. 110/2019/46 8