Die Gemeinde teilte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 2. Juli 2018 mit, sie habe erfahren, dass sich bei der Einwohnerkontrolle jemand in einer Wohnung im UG der Liegenschaft am D.________ 9 angemeldet habe und gewährte ihm dazu das rechtliche Gehör. Zudem stellte die Gemeinde im Schreiben vom 4. September 2018 fest, dass im Baubewilligungsverfahren aus dem Jahr 2010 der Einbau einer Nasszelle zum bestehenden beheizten Zimmer im UG des Wohnhauses Nr. 9 ausdrücklich nicht bewilligt worden sei und die Pläne (für das übrige Bauvorhaben) nur mit Änderungen bewilligt worden seien. Sie führt weiter aus: "Wenn die Situation zutrifft, dass trotz ablehnendem