Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721). RA Nr. 110/2019/46 4 2. Streitgegenstand Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung der Ziffer 1, zweites Lemma, der Verfügung vom 13. Februar 2019. Der Beschwerdeführer stellt damit das nachträgliche Baugesuch sowie das Nutzungsverbot zur Diskussion. Innerhalb dieses Streitgegenstandes ist die BVE nicht an die Parteianträge gebunden und kann die gebotenen Rechtsfolgen unabhängig von den Parteibegehren anordnen.3 3. Rechtliches Gehör