3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es beteiligte den Mieter des streitbetroffenen Wohnraums im UG von Amtes wegen am Verfahren. Zudem teilte es den Parteien mit, es erwäge für den Fall der Abweisung der Beschwerde die folgende Präzisierung von Ziffer 1 Lemma 2 des angefochtenen Entscheids: "Soweit mit dem Baugesuch 2019-B0008 die Nutzung der Wohneinheit im UG der Liegenschaft am D.________ 9 in Burgdorf als selbständige Wohneinheit beantragt wird, wird darauf nicht eingetreten. Die zurzeit selbständig vermietete Wohneinheit im UG der Liegenschaft am D.__