"1. Die Bau- und Planungskommission hat an ihrer Sitzung vom 6. Februar 2019 Folgendes beschlossen: - Der Einbau von Dusche/WC im UG fällt nicht in die Baubewilligungspflicht. - Eine separate Wohneinheit im UG wird nicht bewilligt. Die Mieterschaft der zugehörigen Wohnung muss durch die Eigentümerschaft des Gebäudes darüber orientiert werden, dass niemand in dem separaten Zimmer mit WC/Dusche wohnen darf. - Auf eine Anzeige gegen den Gesuchsteller wird vorläufig verzichtet. - Das Baugesuch Nr. 2019-B0008 ist formlos abzuschreiben und somit von der Geschäftsliste der Baudirektion zu streichen.