Mit Schreiben vom 2. Juli 2018 teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit, sie habe unlängst erfahren, dass sich jemand in der Wohnung im UG seiner Liegenschaft am D.________ 9 angemeldet habe und bat ihn um eine schriftliche Stellungnahme. Mit Schreiben vom 15. August 2018 bestätigte der Beschwerdeführer, er habe für das Studio im Gartengeschoss einen Mietvertrag abgeschlossen. Auf Nachfrage der Gemeinde führte er aus, das "Gartenzimmer" verfüge über keine eigentliche Küche. In einem separaten Raum habe der Beschwerdeführer Dusche, WC und Spülbecken eingebaut. Auf einer Abstellfläche habe der Mieter eine mobile Induktionsplatte aufgestellt. Weiter gebe es einen Kühlschrank.