Die Gemeinde verweigerte hingegen die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für das Erstellen von Wohnraum unter fertigem Terrain und für das Ausgestalten der Küche als gefangener Raum. Daher erteilte sie für den beantragten RA Nr. 110/2019/46 2 Einbau einer Nasszelle und Kochnische zum bestehenden Zimmer im UG den Bauabschlag.